Privatversicherte

Kosten

Privatversicherte sollten sich vor dem Erstgespräch bei Ihrer Kasse erkundigen, da die Bedingungen je nach Vertrag unterschiedlich sind. Die ersten fünf Sitzungen dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und werden immer erstattet. Das Honorar pro Sitzung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und dem gesetzlich vorgegebenen Steigerungssatz. Die jeweilige private Krankenkasse übernimmt nach einer umfangreichen Anamnese und Berichterstellung durch die Therapeutin die Kosten der weiteren Sitzungen.

Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung (Verhaltenstherapie) zu klären.

Für Beihilfeberechtigte:
Beihilfeberechtigte bekommen in der Regel 50-100% der Kosten ihrer Therapie vom Versicherungsträger erstattet.